Eingliederungshilfe nach SGB XII (ehem. § 72 BSHG),§§ 53 ff. SGB XII bzw. § 55ff SGB IX)


diese Hilfeform richtet sich an Menschen die aus unterschiedlichen Gründen nicht oder zur Zeit nicht in der Lage sind gänzlich ohne Hilfe zurecht zu kommen.
zu dem Personenkreis ( Zielgruppe ) zählen sowohl Kinder- und Jugendliche, Familien und alleinerziehende Elternteile aber auch volljährige Einzelpersonen
der Umfang der Hilfe richtet sich immer nach dem persönlichen, individuellen Bedarf des Hilfeempfängers und soll möglichst schnell auf ein Minimum reduziert werden bzw. der Hilfeempfänger soll befähigt werden, sein Leben gänzlich ohne weitere Hilfen in dem Griff bekommen.