Unsere Mitgliedseinrichtungen und Kooperationspartner bieten an:

    Stationere Hilfen nach §§ 27 ff.; insbesondere § 34 und § 35 SGB VIII (KJHG) und Hilfe gem. § 35a SGB VII

    Das systemische  Jugendwohnen bietet als sonstige betreute Wohnform im Sinne des § 34 SGB VIII eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung (i.S. der §§ 8 und 9 SGB VIII) der wachsenden Fähigkeiten der Jugendlichen und Heranwachsenden und ihrem wachsenden Bedürfnis nach selbständigem,  Verantwortungsbewusstem Handeln sowie der jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien.